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ArbG Bochum, 17.05.1996 - 4 Ca 250/95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorbeugende Unterlassungsklage gegen ungerechtfertigte Abmahnungen; Voraussetzungen für die Annahme des Vorliegens ungerechtfertigter Abmahnungen; Notwendiger Sachvortrag im Kündigungsschutzprozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA-RR 1997, 82
Wird zitiert von ...
- ArbG Bremen, 16.02.2016 - 6 Ca 6166/15 Die Kläger können sich insoweit auch nicht auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Bochum (vom 17.05.1996 - 4 Ca 250/95, NZA-RR 1997, 82) berufen, dass den vorbeugenden Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB (analog) i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB gegen den Ausspruch weiterer Abmahnungen jedenfalls dann anerkannt hat, wenn die objektive ernstliche Besorgnis weiterer Störungen des Arbeitsverhältnisses durch ungerechtfertigte Abmahnungen vorliegt.